Zum Bericht „Pflegerin misshandelt dementes Ehepaar“ (Bayernteil):
Einer Altenpflegerin wird ein demenzkrankes Ehepaar anvertraut. Diese Pflegerin misshandelt das Ehepaar schwer. Sie schlug die bedauernswerten Opfer und verbrühte die Ehefrau mit einer heißen Flüssigkeit. Weil sie die furchtbaren Misshandlungen unter Alkoholeinfluss begangen hat, wurde sie zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt und darf nach 18 Monaten wieder als Pflegerin arbeiten. Geht’s noch? Warum legen hier der Staatsanwalt und der Anwalt der Geschädigten keine Berufung ein? Diese Frau müsste lebenslang Berufsverbot bekommen, dass sie sich niemals mehr an behinderten Menschen vergreifen kann.
Elke Hammerschmid
Kolbermoor