Das Lachen des Kanzlerkandidaten

von Redaktion

Zum Bericht „Diskussion um Laschets Lacher: Ein Fettnapf zu viel?“ (Politikteil):

In Deutschland ist grundsätzlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. In Frankreich oder Italien ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Die lebhafte Diskussion um das Lachen von Armin Laschet erfordert eine klare gesetzliche Regelung. Parteiübergreifend sollte eine Gesetzesinitiative gestartet werden, die zum Inhalt hat, wann und bei welcher Gelegenheit ein Kanzlerkandidat lachen darf. Dauer und Lautstärke könnte man dem Anlass entsprechend gestalten. Man könnte diese Regelung auch auf andere Würdenträger ausdehnen. Die Vorbildfunktion der Bundesrepublik würde damit erneut gestärkt werden. Diese Initiative würde weltweit sicher Nachahmer finden (siehe unsere Klimaaktivitäten).

Alois Kröninger

Feldkirchen-Westerham

Artikel 1 von 11