Zum Bericht „Alle Kandidaten durchgefallen: AfD scheitert vor Gericht“ (Politikteil):
„Mobbing der Altparteien gegenüber der AfD“ wäre auch mal eine Überschrift, wenn man neutral berichten würde. Es ist geradezu beschämend, wie sich „demokratische“ Parteien gegenüber der größten demokratischen Oppositionspartei verhalten. Jedes Mittel wird genutzt, um dem anderen eins auszuwischen, und sei es noch so lächerlich. Auf dem Niveau von Dreijährigen, die sich um Förmchen und Schaufel im Sandkasten streiten, wird jeder AfD-Kandidat von den Altparteien abgelehnt – ganz ohne Sachargumente und Nachdenken.
Claudia Roth, die in schrillen Klamotten die Ernsthaftigkeit dieser Position unterstreicht und gern mal mit Demonstranten unter den Plakaten „Deutschland verrecke“ herumläuft, ist anscheinend durchaus tragbar als Bundestagsvizepräsidentin. Auch für den Titel „Alterspräsident“ hat man 2017 noch schnell die Regelung geändert, damit ja die böse AfD ihn nicht bekommt. Offensichtlich Mobbing mit System. Wenn in der Politik Argumente und Anstand fehlen, muss man anscheinend kindische Spielchen treiben. Niveaulimbo nennt man das heutzutage. Wie regierungshörig das Bundesverfassungsgericht (BVG) inzwischen ist, wird an den jüngsten Urteilen sichtbar. Bei der Erhöhung der GEZ-Gebühren kippt es entsprechende Entscheidungen mit sofortiger Wirksamkeit. In diesem Fall geht das angeblich nicht. Es bestehe kein „dringender Regelungsbedarf“. Von Regierungsseite her sicherlich auch nicht … Die Unabhängigkeit des BVG darf angezweifelt werden.
Jürgen Nothaft
Ampfing