Gelten für Abgeordnete der AfD andere Maßstäbe?

von Redaktion

Zum Bericht „Alle Kandidaten durchgefallen: AfD scheitert vor Gericht“ (Politikteil) und zum Leserbrief „Polit-Mobbing gegen AfD“:

In dem OVB-Leserbrief von Jürgen Nothaft (21./22. August) wird unter der Überschrift „Polit-Mobbing gegen AfD“ die Bundestagsvizepräsidentenwahl 2017 kommentiert, bei der alle sechs Kandidaten der AfD in jeweils mehreren Wahlgängen abgelehnt wurden. Hatten die AfD-Kandidaten einen undemokratischeren Lebenslauf als die 2017 gewählte Petra Pau, die in gehobenen Positionen der undemokratischen SED engagiert war und noch 2006 eine Traueranzeige für Markus Wolf, früherer Chef der Stasi-Hauptverwaltung Aufklärung, veröffentlicht haben soll?

Claudia Roths Mitlaufen bei einer Demo 2015, bei der nicht nur „Deutschland verrecke“ gerufen worden sein soll, war für ihre Wahl 2017 zur Vizepräsidentin auch kein Problem.

Für Abgeordnete der größten Oppositionspartei AfD hingegen galten unter der ehemaligen FDJ-„Aktivistin“ Angela Merkel für Bundestag und nun Bundesverfassungsgericht andere Maßstäbe, auch wenn dessen Urteil in der Hauptsache erst nach der Bundestagswahl gefällt werden dürfte, um der AfD bis dahin keine weitere Wahlkampfmunition zu liefern.

Wer erinnert sich, dass Merkel für die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes Unterstützung aus der CDU-Fraktion benötigte, die sie 2018 vom einflussreichen CDU-Abgeordneten und jetzigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, erhielt? Ist es unparteiisch, wenn dank Merkel ein willfähriger CDU-Bundestagsabgeordneter ohne Richtererfahrung Deutschlands höchster Richter wurde – willfährig bald gar betreffend Merkels illegitimem Eingriff in die Wahl des Ministerpräsidenten Thüringens 2020? Lässt Jarosław Kaczynskis Verfassungsgericht grüßen?

Ich bin heute parteilos, war aber in Hessen CDU-Gemeinderat und rund 40 Jahre CDU/CSU-Mitglied.

Hans Kürner

Rosenheim

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