Zum Bericht „Woelki: 13800 Euro für Auszeit“ (Bayernteil):
Dass Kardinal Woelki, als hoffentlich Nichtbetroffener, die Missbrauchsvorwürfe nicht ernst nimmt, liegt eventuell auch an der über jahrhundertealten Historie der Kirche, die die Sittenstrenge für das Volk forderte, aber für sich selbst ausschloss, Keuschheit predigte und selbst das genaue Gegenteil lebte. Beispiel: Als beim Papst Honorius II. 1126 Impotenz diagnostiziert wurde, schickte er Kardinal Crema nach England, um den dortigen Pfarrern zu verbieten, was er selbst nicht mehr konnte. Sobald der Kardinal auf der Insel eintraf, wurde er bald darauf in einem Bordell überrascht. Er wurde zur Rede gestellt, darauf verteidigte er sich, er habe als keusch zu gelten, denn er habe noch nie Sex mit seiner Schwester gehabt und auf seiner Reise seine Kurtisane nicht mitgenommen, was andere Kardinäle immer täten. Oder Papst Paul II., der nackte Männer foltern ließ und sich daran erregte. Er starb beim Verkehr zwischen Mann und Mann. Der sittsame Papst Cölestin V. befahl seinen Kardinälen, keusch zu leben, wie sie es von anderen verlangten. 19 Wochen hielten sie durch, dann schleiften sie den Pontifex in ein Verlies und ließen ihn dort verhungern. Oder Papst Alexander VI. – der schlief mit seiner Kindsbraut Giulia, seiner Tochter Lucrezia, sowie deren Mutter und Großmutter.
Nach Professor Horst Eberhard-Richter wurde die Kultur der Katharer zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert durch die Inquisition unter Papst Innozenz III. vernichtet. Sie hatten sich wegen der Ausschweifungen vieler Priester von der Kirche abgewandt und zogen quasi als lebendiger Vorwurf den Hass des Klerus auf sich. Und so könnte man noch seitenweise mit dieser pervertierten Sexualität von nicht wenigen Priester-Männern fortfahren bis in unsere Zeit.
Gudrun Baumann-Sturm
Raubling
Es ist schon interessant, wie in manchen gesellschaftlichen Bereichen mit dem von den Bürgern erarbeiteten Steuergeldern umgegangen wird. Nach noch nicht vollständig aufgeklärten Vorfällen im Bereich des Erzbistums Köln hat der Papst den in dieser Diözese verantwortlichen Kardinal Woelki für ein halbes Jahr in eine „geistliche Auszeit“ geschickt.
Woelki ist also seiner täglichen Arbeit entbunden und kann/soll in sich gehen. Dabei dürfte er aber wirtschaftlich keine Not leiden, denn sein bisheriges Salär von rund 13800 Euro wird ihm weiterhin ungeschmälert überwiesen. Der Papst konnte sich in finanzieller Hinsicht mit dieser Entscheidung leichttun, denn in Deutschland werden die Bischöfe beider Konfessionen aus der Staatskasse und nicht von den Kirchen bezahlt. Dies ist zurückzuführen auf die Säkularisation von 1803, der großen Enteignungsaktion von Kirchengut auf Druck von Napoleon.
Die im Nachgang der Säkularisation in Konkordaten formulierten Regelungen, die auch die Bezahlung der Bischöfe durch den deutschen Staat beinhalten, sind schon oft kritisiert worden, werden aber letztlich geduldet.
Wenn nun der Papst darüber verfügt, dass die Konkordatsregelung auch für „in Auszeit geschickte“, also außer Dienst gestellte Bischöfe gilt, dann verfügt hier ein nichtdeutscher Chef über den Einsatz von deutschem Steuergeld. Auch wenn das Gehalt eines untätigen Bischofs im Vergleich zu anderen im Rahmen der Konkordate fließenden Beträge marginal erscheint, müsste hier eigentlich der Bund der Steuerzahler aktiv werden, denn er rührt sich erfreulicherweise auch bei anderen (skandalösen?) Vorfällen.
Dr. Gerd Hieber
Prien