Zum Bericht „Was tun bei einer Begegnung mit einem Wolf“ (Bayernteil):
Laut den Verhaltenstipps des Landesamts für Umwelt ergreift ein Wolf immer die Flucht, wenn er einen Menschen erblickt. Daher sollte man sich langsam zurückziehen, aber nicht weglaufen. Man sollte aber auch nicht dem Wolf nachlaufen, sondern auf sich aufmerksam machen, laut sprechen und gestikulieren.
Im Gegensatz zu dieser Empfehlung, hat der Wildbiologe Ulrich Wotschikowsky in einem OVB-Bericht 2017 sinngemäß Folgendes gesagt: Wer einem Wolf begegnet, sollte auf die Knie fallen und sich über ein solches Erlebnis freuen. Er warte schon seit Jahren darauf, ohne Angst zu haben, dass er einen beißt. Nachdem laut einer Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags darüber berichtet wird, dass Menschen von Wölfen angefallen und auch getötet wurden, muss ich die Frage stellen: Was geschieht, wenn ein Mensch beim Wandern, Radfahren oder Skifahren verunglückt und auf Hilfe wartet? In der Zwischenzeit kommt zufällig ein Wolf an die Stelle, an welcher sich der Verletzte befindet. Wer übernimmt hier die Verantwortung, wenn der Wolf diesen Menschen tötet?
Ich habe schon viele Anfragen an Tierschutzorganisationen gesandt, warum nur der Wolf „streng geschützt“ ist und dieser alle anderen für ihn erreichbaren Tiere jagen und bis zum Tode quälen darf, nicht nur um seinen Hunger zu stillen, sondern um seinen Jagdtrieb zu befriedigen? Ist das noch Tierschutz? Leider wurden meine speziellen Fragen nicht beantwortet. Warum werden über das Befinden der Tiere in einem Wolfsrevier keine Gutachten erstellt und veröffentlicht? Dürfen die Bürger von den Ängsten und der Unruhe von freilebenden Tieren und den Tieren, welche dem Wolf bei seiner Jagd entkommen konnten, nicht unterrichtet werden?
Rudolf Neumeier
Prutting