Zum OVB-Bericht „Mädchen (5) stirbt bei tragischem Umfall in Irschenberg“ (Bayernteil):
Der Unfalltod des fünfjährigen Mädchens offenbart ein Dilemma: Rechtlich ist die Mitnahme eines fünfjährigen Kindes auf dem Beifahrersitz mit Sitzerhöhung zulässig. Der ADAC empfiehlt aber generell, Kinder auf dem Rücksitz mitzunehmen, und rät zu einer Sitzerhöhung mit Rückenlehne. Ein normierter Kindersitz unterscheidet sich von einer bloßen Sitzerhöhung durch schützende Schalenelemente der Rückenlehne und Gurthaken für einen kindgerechten Verlauf des Sicherheitsgurtes.
So traurig der Anlass ist: In der OVB-Berichterstattung sollte an die ADFC-Empfehlung erinnert werden. Im OVB-Bericht vom 28. Januar heißt es: „gesichert durch Sitzerhöhung und Sicherheitsgurt“. Das ist leider zu einfach gedacht und irreführend.
Michael Ton
Oberaudorf