Gericht setzt Verursacherprinzip aus

von Redaktion

Zu „Lange Haftstrafe für tödliche Schüsse“ (im Bayern-Teil):

Ein amerikanisch-iranischer Staatsbürger erschießt in Los Angeles einen Bekannten. Erst zwei Kugeln in den Oberkörper und dann vier Schüsse in den Rücken, als dieser auf den Boden lag. Der Mann wollte nicht in die USA ausgeliefert werden (entscheidet das ein Mörder?), sodass der Prozess in Deutschland durchgeführt wurde. Das Landgericht in Landshut beurteilte die Tat als Totschlag. Der Täter hoffte wohl auf Körperverletzung mit Todesfolge. Nun wird er in einer Entzugsklinik untergebracht. Der ganze Fall macht einen nur noch traurig, weil das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt wurde.

Hans Dax

Eiselfing

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