Zweifel an Neutralität des BVG

von Redaktion

Zu „Gericht lehnt Klimaklagen ab“ (Politikteil):

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) scheint seinen Beschluss vom März 2021 bezüglich des Klimaschutzgesetzes vom Dezember 2019 korrigieren zu wollen. Dass es sich dabei um eine Fehlentscheidung aufgrund zweifelhafter Annahmen handeln soll, wird im Buch „Unanfechtbar?“ von Professor Fritz Vahrenholt und Dr. habil. Sebastian Lüning in Form eines Faktenchecks belegt.

Ihr Urteil: „An einer neutralen Darstellung der Klimagefahrenlage war dem BVG offensichtlich nicht gelegen. Stattdessen scheint sich das BVG die Sichtweise der Klägerseite zu eigen gemacht zu haben (…) Am Ende führt ein solcher Beschluss zu einem schwerwiegenden Vertrauensverlust in die Institution und Arbeit des BVG. Wenn fachlich komplexe Themen derart schlecht und einseitig recherchiert werden, müssen Neutralität und Unabhängigkeit des Gerichts in Zweifel gezogen werden“.

Ulrich Huber

Staudach-Egerndach

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