Rechtmäßiger Ausgleich für Geschichtsakt

von Redaktion

Zum Leserbrief „Glauben nicht von anderen bezahlen lassen“ (Leserbriefseite):

Der Leserbriefschreiber hat wohl nicht nachhaltig über die Beteiligung des Staates an der Kirchensteuer nachgedacht. Wenn er im Schulunterricht aufgepasst hätte, müsste er mitbekommen haben, dass die Beteiligung des Staates an der Kirchensteuer darauf zurückzuführen ist, weil Anfang des 19. Jahrhunderts durch die Säkularisierung fast sämtlicher Kirchenbesitz enteignet wurde.

Die Beteiligung des Staates an der Kirchensteuer ist lediglich für diesen historischen Geschichtsakt ein rechtmäßiger Ausgleich. Bis dato hat der Staat wohlweislich jeden Versuch, einen Ausgleichsabschluss herzustellen, immer wieder verschoben. Nun noch eine Bemerkung zu der Aussage, der Glaube sei Privatangelegenheit. In allen Religionen wird immer auf eine Gemeinschaft hingewiesen. Einer alleine ist aber keine Gemeinschaft. Herr Keil sollte doch seinen Gedanken von der Privatsache Glauben weiterdenken und auf die mit dem Staat vereinbarten kirchlichen Feiertage verzichten, denn diese sind auch Glaubenssache.

Karl-Heinz Maier

Rosenheim

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