Arbeitnehmersind benachteiligt statt entlastet

von Redaktion

Zum Bericht „Tank-Rabatt im Entlastungspaket 2022 kommt zum 1. Juni“ (Politikteil):

Das Entlastungspaket der Bundesregierung ist zwar gut gemeint, jedoch in steuerlicher Hinsicht (Erhöhung der Pendlerpauschale) viel zu gering. So können hier die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte nur für die einfache Entfernung pauschal als Werbungskosten (Aufwendungen zur Sicherung und Erhalt des Arbeitsplatzes) berücksichtigt werden.

Die tatsächlichen Aufwendungen und Kosten sind tatsächlich um ein Vielfaches höher (Abschreibung, Leasing Gebühren, Treibstoffkosten). Eine Benachteiligung der Arbeitnehmer im Gegensatz zu Selbstständigen und Gewerbetreibenden, welche die tatsächlich anfallenden Kosten für die betriebliche Mobilität steuerlich geltend machen können.

Helmut Materna

Mühldorf

Artikel 1 von 11