Das Leben beginnt nicht erst mit der Geburt

von Redaktion

Zum den Berichten über die Abschaffung des Rechts auf Abtreibung in den USA (Weltteil und Leserbriefteil):

Unter der Überschrift „Abtreibung ist kein Menschenrecht“ wurde eine sehr zutreffende Leserzuschrift von Dr. Hitzel aus Raubling veröffentlicht. Danke für die klaren Worte zur wohl größten Sünde unserer Zeit, der jährlich weltweiten Tötung von 50 Millionen ungeborener Kinder. Mutter Teresa erklärte anlässlich der Verleihung des Friedensnobelpreises bereits 1979, dass der größte Zerstörer des Friedens die Abtreibung, der Schrei des unschuldigen ungeborenen Kindes, sei.

Ist es nicht absolut unverständlich, dass die gleichen Personen, Parteien und Regierungen, die heute den Ukrainekrieg, die anderen militärischen Auseinandersetzungen und Ungerechtigkeiten weltweit zu Recht brandmarken und jede mögliche Hilfe für die bedrängten Völker leisten, gleichzeitig die Ausweitung des Krieges gegen die ungeborenen Menschenkinder bis zur Geburt fordern? Sollten wir nicht daran denken, dass jeder von uns auch einmal ein ungeborenes Kind mit eigener menschlicher Würde und Lebensrecht war? Ist es nicht buchstäblich pervers, die Abtreibung als Menschenrecht zu fordern und gleichzeitig für Weltfrieden, Umwelt-, Klima und Tierschutz zu demonstrieren? Kann es Frieden und ein gerechtes Miteinander in der Welt geben, solange der Krieg gegen die wehrlosen und unschuldigen Menschenkinder weltweit, auch in unserem Land, tobt?

Joseph Hartmann

Kiefersfelden

In ihrem Kommentar zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der USA, das Recht auf Abtreibung von 1973 aufzuheben, spricht Leonie Hudelmaier ungewollten Kindern im Mutterleib das Lebensrecht ab. Das Leben eines Menschen beginnt jedoch nicht nur bereits mit seiner Zeugung als einem biologischen Vorgang, sondern jeder Mensch wird von Gott mit einer unsterblichen Seele geschaffen. Eine Frau, die ihr Kind im Mutterleib tötet, lädt daher schwere Schuld auf sich und erleidet „toxischen“ Schaden, ob die Leibesfrucht nun legal oder illegal abgetrieben wird. Sexuelles Verhalten steht nicht außerhalb moralischer Verantwortung und darf nicht zu Lasten des Ungeborenen gehen. Sachliche Argumente sucht man in dem Kommentar vergebens. In der Begründung der Mehrheitsentscheidung der neun obersten Richter heißt es: „Die Verfassung stellt keinen Bezug zu Abtreibung her, und ein solches Recht ist nicht implizit von einer Bestimmung in der Verfassung geschützt.“ Das Urteil von 1973, Roe vs. Wade, stützt sich auf das Recht auf persönliche Freiheit im 14. Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung, erfüllt aber nach dem nun ergangenen Urteil nicht das Kriterium, dass Abtreibung „in der Geschichte und den Traditionen der Nation tief verwurzelt“ sei.

Umweltsünden werden erkannt und korrigiert, die Verwüstung menschlicher Seelen jedoch will man nicht erkennen. Nicht unpassend sagte Beatrix von Storch vor dem Beschluss des Bundestages, das Werbeverbot für Abtreibung aufzuheben: „Sie werden gleich jubeln, wenn das Gesetz durchgeht. Aber vergessen Sie nicht: Sie können nur jubeln, weil Sie leben. 100000 Kinder in diesem Land, jedes Jahr, werden niemals jubeln können, weil sie nicht leben.“

Armin Rieble

Stephanskirchen

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