Zum Bericht „Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht“ (Politikteil):
Dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist, ist unbestritten. Der Europäische Gerichtshof hat aber klar entschieden, dass es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, Verkehrs- und Standortdaten für einen begrenzten Zeitraum zu speichern.
Dies gilt nach richterlicher Bestätigung unter anderem auch zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, wie zum Beispiel bei allen Verbrechenstatbeständen sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern.
Ich bitte unsere Bundesinnenministerin Nancy Feaser, dieses wegweisende Urteil zügig in deutsches Recht zu übernehmen. Wer jetzt wieder aus parteitaktischen Motiven dieses Urteil blockiert, verzögert oder verwässert, macht sich gegenüber ungezählten Opfern mitschuldig.
Hans Sandner
Ampfing