Unrecht wird als Recht deklariert

von Redaktion

Zum Bericht „Frau wirft Bernau Folter vor“ (Regionalteil):

In unserer Gesellschaft ist es maximal einfach, auf Institutionen oder behördliche Einrichtungen verbalen Schlamm zu werfen. In dem Artikel wird der strafrechtlich Untergebrachte ja quasi als armes Unschuldslamm von seiner Schwester Claudia Jaworski dargestellt.

Jetzt 37, was wird dieser „Bruder“ nicht alles angestellt haben seit dem 18. Lebensjahr? Wieso hat sie es nicht geschafft, ihren Bruder aus dem Drogenmilieu zu holen? Und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wirft man Dreck auf die Menschen, welche mit Straffälligen arbeiten.

Ich habe höchsten Respekt vor den Mitarbeitern im Justizvollzug. Was die aushalten und ertragen müssen (für ein Salär, bei dem alle Rechtsanwälte sagen würden: „Mit mir nicht“). Da wird sich bald niemand mehr finden, der diesen Beruf ausüben wird. Apropos: Wie verhält es sich mit der Rechtstreue der Schwester? Sie schmuggelt einfach? Dann kommt es raus, und sie beschuldigt die JVA und deren Mitarbeiter.

Weiterhin auffallend für mich ist ihr auserwählter Rechtsanwalt Adam Ahmed. Bekannt dafür, dass der Maßregelvollzug im Bezirkskrankenhaus Straubing, in welchem bis vor einigen Jahren psychisch kranke Straftäter, welche im allgemeinen Maßregelvollzug extremst gefährlich waren, dort verwahrt wurden.

Herr Ahmed hat dagegen juristisch interveniert, weil dort keine Lockerungen für diese Personen gewährt wurden. Unter anderem Folge des Falls Gustl Mollath. Was wiederum negative Folgen für den Maßregelvollzug bedeutete. Es tut mir leid, aber in Deutschland wedelt der Schwanz mit dem Hund. Oder ganz einfach, „Deutschland schafft sich ab.“

Johann Westenrieder

Wasserburg

Man fragt sich als unmittelbar Betroffener, ob das OVB nun auf Bild-Zeitungs-Niveau gesunken ist? War schon der Artikel nach dem ersten Prozess eine Zumutung für alle Bediensteten, so ist die erneute Berichterstattung vor dem Revisionsverfahren leider genauso voreingenommen.

Warum wieder eine Plattform für eine verurteilte Drogenschmugglerin, um ihre Märchen zu verbreiten? Sollen da Zeugen oder Richter beeinflusst werden? Oder gilt es, die Arbeit aller Justizbeamten zu diskreditieren? Wollte der Verfasser nicht auf das Urteil des zweiten Verfahrens warten, das zweifellos die Haltlosigkeit der Vorwürfe ans Licht bringen wird, weil der „Hauptbelastungszeuge“ ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage am Hals hat?

Man hätte sich schon etwas mehr Fingerspitzengefühl erwarten können, denn im Gegensatz zur Angeklagten müssen wir als Betroffene uns an ärztliche Schweigepflicht und Datenschutzbestimmungen halten.

Vielleicht ist der Autor dann auch im Gerichtssaal und bringt unter einer ähnlich reißerischen Überschrift einen aufklärenden Bericht. Aber wahrscheinlich ist die Wahrheit einfach keiner Erwähnung wert.

So wie es uns die sozialen Medien vorgaukeln, ist die Lüge erst in der Welt und gut verkauft, bringt die Wahrheit nur noch eine Randnotiz, wenn überhaupt hervor.

Dr. Andreas Lang-Ostler

Bernau

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