Rechtsstaat muss sich nicht rechtfertigen

von Redaktion

Zum Bericht „Abgeschobene Familie lebt in Angst“ (Bayernteil):

Die Form der Berichterstattung suggeriert, dass in Deutschland etwas Unrechtes geschieht, obwohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu unterstellen ist, dass dieser Fall von Juristen beziehungsweise von den zuständigen Verwaltungsgerichten überprüft wurde.

Soweit sind wir schon gekommen. Armes Deutschland. Wir müssen uns dafür schämen und rechtfertigen, dass das geltende Aufenthaltsrecht keine Lücken vorsieht, um Familien aus generell-anerkennungswürdig sozialen Gründen in Deutschland aufzunehmen. Unsere Gesetze sind demokratisch. Gegen demokratische Entscheidungen Beanstandungen in polemischer Hinsicht vorzubringen, verbietet sich.

Nicht nur wir Deutschen, sondern auch wir Europäer sind nicht dafür verantwortlich, dass medizinische Hilfe in Nigeria andere Standards hat als in Deutschland. Dies ist kein Fluchtgrund. Die Eltern tragen die Verantwortung für diese Tatsache, dass in dem Zufluchtsland offenbar drei Kinder gezeugt wurden. Diese Verfahrensweise wird Menschen bei einem schwierigen Migrationsfall in der Regel empfohlen, um diese Tatsache bei der Interessenabwägung mit in eine Diskussion einzuführen.

Das Recht zur Migration baut nicht auf dem Rechtssatz auf: In Deutschland ist es so schön, deswegen gehe ich dorthin. Das Recht zur Migration entsteht nicht dadurch, dass aufgrund der langen Laufzeit zwischen Helfern und geflüchteten Menschen Beziehungen entstehen, die unter sozialen Aspekten nachvollzogen werden können.

Demzufolge ist die Entscheidung richtig. Ich habe es satt, dass sich dieser Rechtsstaat, zuständig für die Umsetzung von demokratischen Prozessen, schämen muss oder in Rechtfertigungsdruck gerät.

Dominik Brunkow

Rosenheim

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