Zu „Sattelzug hält Abstand nicht ein“ (Lokalteil):
War das so ein außergewöhnlicher Erfolg oder warum schafft es diese Meldung in den Lokalteil?
Ein 28-jähriger Berufskraftfahrer aus Frankreich hat mit seinem Lkw auf der A94 den Mindestabstand (50 Meter ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h) über eine längere Strecke nicht eingehalten und wird von der Autobahnpolizei aus dem Verkehr gezogen, belehrt und mit einem Bußgeld im unteren dreistelligen Euro-Bereich belegt. Was ist an dem Vergehen so besonders? Das ist doch die Normalität auf deutschen Autobahnen. Es gilt auch eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Lkw über 7,5 Tonnen, an die sich keiner hält. Tempomat auf 95 km/h ist die Regel, gelegentlich auch noch etwas mehr. Gibt es hier Kontrollen? Nein, das wird so geduldet. In den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS19“ wird von einer Lkw-Geschwindigkeit auf Autobahnen von 90 km/h ausgegangen. Dabei würde eine geringere Lkw-Geschwindigkeit doch auch weniger Lärm bedeuten.
Von geringerem Spritverbrauch, weniger Abgasen und Erhöhung der Verkehrssicherheit mal ganz zu schweigen. Es ist schon verrückt. Bei Pkw kann aus unerfindlichen Gründen kein Tempolimit eingeführt werden. Für Lkw gibt es eines, an das man sich aber anscheinend nicht halten muss.
Martin Lentfellner
Obertaufkirchen