Was ist mit der Abschöpfung der Übergewinne?

von Redaktion

Zum Bericht „EU will Übergewinne abschöpfen“ (Politikteil):

Obwohl ich täglich die Tagesschau sehe und die OVB-Heimatzeitungen aufmerksam lese, vermisse ich, wo die ursprünglich geplante Abschöpfung der Übergewinne der Energieunternehmen durch die Bundesregierung geblieben ist.

Ich dachte, dass der inzwischen gesetzlich beschlossene Pauschbetrag von 3000 Euro, den Betriebe im Jahr 2023 als Ausgleich für die stark gestiegenen Energiepreise an ihre Mitarbeiter zahlen sollen, ursprünglich von eben diesen Abschöpfungen der Übergewinne finanziert werden sollte.

Wer sich diese Korrektur ausgedacht hat, kann wohl nicht rechnen, dass ein kleinerer Betrieb mit 30 Mitarbeitern im Jahr 2023 90000 Euro zu zahlen hätte. Deswegen gehe ich davon aus, dass dieser Pauschalbetrag von kaum einem mittelständischen Betrieb bezahlt werden kann. Warum schützt man diese Energieunternehmen zulasten der Arbeitnehmer? Die Politiker rechnen wohl damit, dass die Arbeitnehmer diesen Schwindel nicht bemerken.

Ebenso ist mir völlig unverständlich, dass das geplante Bürgergeld als Nachfolgegesetz des bisherigen Hartz IV so stark erhöht werden soll – und das für Hunderttausende Empfänger, Deutsche und Zuwanderer, die gegenüber den Arbeitskräfte suchenden Unternehmen klar zum Ausdruck bringen, dass sie keine Lust zum Arbeiten haben und lieber von Hartz IV, Kindergeld und Mietzahlungen vom Staat leben.

Mein folienverarbeitendes Unternehmen sucht seit zwei Jahren Arbeitskräfte für angenehme Arbeiten im Haus und zu übertariflichen Löhnen. Ein Asylbewerber aus Afghanistan lehnte ab, weil er den Beginn der Arbeitszeit um 7 Uhr morgens als Zumutung empfand. Ein Asylbewerber, der keine Lust zum Arbeiten hat, sollte nach spätestens sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland in sein Herkunftsland ausgewiesen und zurückgeschickt werden.

Gerd Weikert

Neumarkt-St. Veit

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