Zu den Berichten über die Rückerstattung von Corona-Bußgeldern (Politikteil):
Unglaublich, aber wahr: Vor Kurzem hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstaunlicherweise die wochenlange Ausgangssperre in Bayern im März und April 2020 für unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig erklärt. Daraus folgend zahlt Bayern die 22000 Bußgelder, die verhängt wurden, nach Antrag zurück.
Der Freistaat Bayern hat damals die strengsten Corona-Verordnungen in ganz Deutschland erlassen und ist zum Polizeistaat mutiert. Warum konnte eine einzelne Person oder eine Haushaltsgemeinschaft nicht nach 22 Uhr die Wohnung verlassen, wenn diese keine andere Person traf?
Noch absurder war das Verbot, sich weiter als 15 Kilometer vom Wohnort zu entfernen, und auch das Verbot, sich in einen anderen Landkreis zu bewegen. Wie hätte man dabei jemand infizieren sollen, wenn man alleine oder als Familie im Auto saß oder spazierenging? In der Anfangszeit durfte man nicht einmal alleine auf einer Wiese oder Parkbank sitzen. Hätte man die Wiese oder die Parkbank infiziert?
Wie fühlen sich jetzt die bayerischen Polizisten, die die bayerische Bevölkerung drangsalierten und 22000 extrem hohe Bußgelder verhängten – und dies sogar noch unrechtmäßig? Was denken sich die Politiker, die solch völlig unlogische Verordnungen erließen?
Man könnte es als blinden Aktionismus bezeichnen. Genauso unlogisch war die Testpflicht für Rückreisende an den Grenzübergängen Bayerns, weil die Tests aufgrund digitaler Unzulänglichkeiten erst Tage später ausgewertet werden konnten. So konnten Corona-Infizierte tagelang andere Personen anstecken, da sie ihre positiven Testergebnisse erst Tage später erhielten.
Die Liste der Verfehlungen der bayerischen Politiker in der Corona-Krise ließe sich endlos fortsetzen.
Martin Obermaier
Bernau