Britisches Wahlrecht macht es uns vor

von Redaktion

Zum Bericht „Ampel will Wahlrecht schnell nachbessern“ (Politikteil):

Interessant ist es, das britische demokratische Mehrheitswahlrecht mit dem neuen deutschen Wahlrecht zu vergleichen. In das dortige Unterhaus, das dem Bundestag entspricht, zieht nur ein, wer in seinem Wahlbezirk mit einfacher Mehrheit gewonnen hat. Zweitstimmen gibt es nicht. Damit auch keine Überhangmandate. Aber jeder Wahlkreis ist sicher im Parlament vertreten.

Hans Rentz

Waging

Artikel 5 von 10