Respekt alseinseitige Forderung

von Redaktion

Zum Artikel „Spezielle Regeln am stillen Feiertag“ (überregionaler Teil):

Jeder darf selbstverständlich seinen Glauben haben, aber wieso erwarten Christen, dass sich alle anderen Weltanschauungen an ihrem Glauben auszurichten haben? Der weltanschaulich neutrale Staat darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2016 organisierten Freigeistern nicht mehr das Recht absprechen, ihre vom Christentum abweichende Bewertung der „stillen Tage“ durch „Heidenspaß-Partys“ und „Freigeister-Tanzveranstaltungen“ zum Ausdruck zu bringen.

Offensichtlich sind Respekt und Toleranz für die katholische Kirche eine einseitige Forderung an die anderen. Solange eine intolerante katholische Parallelgesellschaft mit ihrem Anspruch auf alleiniges Vorrecht der konfessionslosen Mehrheit ihre Ansichten aufzwingen will, solange müssen diese (Tanz-)Veranstaltungen als öffentliches Statement gerade an „stillen Feiertagen“ wie Karfreitag stattfinden. An den restlichen 356 Tagen des Jahres kann man dann ruhig in sich gehen.

Horst Tidhalm

Waldkraiburg

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