Zum Bericht „Streit um Grunderwerbsteuer“ (Politikteil):
Im Jahr 1983 wurden die Bundesländer von der Grunderwerbsteuer mit seinen vielen Befreiungstatbeständen durch das neu verabschiedete Bundesgesetz reformiert. Nach altem Recht waren von der Zahlung der Steuer etwa 80 Prozent freigestellt worden. Jetzt nahmen die Länder etwa 80 Prozent vom Kaufpreis an Grunderwerbsteuer ein. Wobei der Gesetzgeber die Steuer anfangs mit zwei Prozent der Gegenleistung festsetzte.
Gleichwohl es sich hier um ein Bundesgesetz handelt, waren die Länder für die Erhebung zuständig. Finanzminister Albert Füracker hat recht, wenn er denn mehr Flexibilität bei bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer will. So sollte er einen Antrag auf Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes stellen, denn derzeit sieht das entsprechende Gesetz keine Möglichkeit einer Befreiung oder eines geringeren Steuersatzes vor. Es sind nicht die Steuern, die die Erwerber belasten, sondern vielmehr die Makler, die eine Provision von 7,14 Prozent vom Kaufpreis verlangen können. Aufgrund der stetig steigenden Immobilienpreise steigen auch die Provisionen der Makler. Hier könnte ich mir eine Änderung vorstellen, indem es für die Makler, ähnlich wie bei den Anwälten, eine Gebührenordnung per Gesetz verordnet.
Dieter Schneider
Schleching