Zu den Berichten über den Fund von Hannas Handy
(Regionalteil):
Über die Äußerungen des Verteidigers Harald Baumgärtl, der einen möglichen Täter, der in U-Haft sitzt, vertritt, wundere ich mich sehr. Anstatt Erleichterung zu zeigen, dass der Fund des Handys die Möglichkeit, der Wahrheit näher zu kommen, verbessern könne, sagt Baumgärtl, der Fund habe für seinen Mandanten nicht viel Bedeutung. Er fragt sich, ob überhaupt etwas auszulesen sei. Das wäre nach sieben Monaten fraglich. Derartig zynische Aussagen lassen die Rolle des Verteidigers in einem höchst zweifelhaften Licht erscheinen. Solche Worte schreibe ich eher einem Täter zu, der überzeugt ist, dass man ihm die Schuld nicht nachweisen kann. Auch ein Verteidiger ist, so denke ich, ein Rechtsanwalt und somit dem Recht verpflichtet und nicht um jeden Preis möglichem Unrecht. Natürlich ist ein Verteidiger wichtig, allein schon um einen Laien durch die Hürden und Fallstricke der Justiz zu manövrieren und ihn vor Ungerechtigkeit zu bewahren. Ein wichtiges Beweismittel, wem auch immer es Hilfe sein mag, in dieser Weise infrage zu stellen, lässt an der Rolle des Verteidigers Zweifel aufkommen – und mich zutiefst verstört zurück.
Matthias Müller
Brannenburg