Zum Artikel „Verteilungskämpfe auf der Verkehrsader“ (München- und Politikteil):
Es ist doch einfach nur ungerecht gegenüber einem Steuerzahler, der seinen Pkw auf seinem Grund und Boden auf einem gemieteten Stellplatz, Carport oder Garage abstellt, wenn andere den öffentlichen Verkehrsraum zum Parken ihres Fahrzeuges nutzen. Straßen sind in erster Linie zum Fahren und nicht zum Parken da.
Mein Vorschlag wäre, dass bei der Zulassung eines Pkw abgefragt wird, wo das Fahrzeug bei Nichtbenutzung abgestellt werden soll. Wenn der Halter keinen Stellplatz auf nichtöffentlichem Grund nachweisen kann, sollte er im Jahr um so viel mehr Kfz-Steuer zahlen müssen, was die Miete für einen Stellplatz kosten würde.
Dass nicht genug Stellplätze auf nichtöffentlichem Grund zur Verfügung stehen, ist mir klar. Aber gegenüber jemandem, der einen Stellplatz gekauft oder gemietet hat, wäre es nur gerecht.
Dadurch wäre auf den Straßen Parkraum für Besucher, Handwerker und andere Kurzparker vorhanden, die diesen Raum eben nur temporär nutzen. Dann würde er nicht von Anwohnern missbraucht, die ihr Fahrzeug oft nicht nur über Nacht, sondern manchmal über Wochen und Monate abstellen.
Die Parksituation, vor allem in Siedlungsgebieten, wird immer chaotischer. Oft haben Lastkraftwagen, Busse oder – noch schlimmer – Feuerwehrfahrzeuge keine Möglichkeit, an parkenden Fahrzeugen vorbei zu kommen – dann stehen Menschenleben auf dem Spiel.
Werner Gmeiner
Kolbermoor