Zu den Berichten über die Diskussion um das Ehegattensplitting (Politikteil):
Aus gutem Grund wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 die Politik gezwungen, die steuerliche Mehrbelastung durch die Individualbesteuerung von Frauen, die abhängig in einem fremden Betrieb beschäftigt waren, abzuschaffen (Ehestrafsteuer). In der Gesetzesbegründung durch die damalige Bundesregierung (CDU/CSU/DP) für die Einführung des Splittingtarifes bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung wurde unter anderem: Die Gleichbehandlung sämtlicher ehelicher Aufgabenverteilungen, die Berücksichtigung der Ehe als Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch und die Vermeidung von Ungerechtigkeiten in Zusammenhang mit der Individualversteuerung angeführt.
Der Vorteil des Ehegattensplittings für Ehepaare wurde schon mehrmals durch Begrenzungsvorhaben der derzeitigen Ampelkoalitionäre (1982 SPD/FDP, 1998 SPD/Bündnis 90/Die Grünen) versucht zu reduzieren. Vor allem die Grünen wollten die Vorteile des Ehegattensplittings radikal begrenzen. Dies trauten sie sich damals zu guter Letzt doch nicht – wollten wieder gewählt werden. Jetzt macht Lars Klingbeil, Bundesvorsitzender der SPD, wieder einen Vorstoß in die sozialistische Mottenkiste und möchte das Ehegattensplitting für künftig geschlossene Ehen gleich ganz abschaffen. Als Folge würden Familien mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 60000 Euro (allein verdienender Mann oder Frau) eine steuerliche Mehrbelastung von rund 6000 Euro aufgezwungen – was gerade Ehepaare mit mehreren Kindern besonders träfe – dem tragenden Teil der Gesellschaft.
Meine liebe Ampel, macht nur so weiter. Dann bekommt die AfD bei der nächsten Bundestagswahl in gut zwei Jahren 30 Prozent und mehr und wird stärkste Partei – durch eure ständigen, gegen die Mehrheitsgesellschaft gerichteten Maßnahmen.
Friedrich Ruppert
Rohrdorf