Klares „Nein“ zu diesem CSU-Plan

von Redaktion

Zum Bericht „CSU will Erbschaftssteuer aufs Elternhaus kippen“ (Politikteil):

Zu der Erbschaftssteuerbefreiung bei Immobilien, die die CSU auf ihrer Klausurtagung in Andechs beschließen will, kann ich nur sagen: Nein! Meine Begründung: Hat nicht der Erblasser steuerliche Vergünstigungen vom Staat bekommen – und hat er nicht alle Abschreibungen, die die Steuergesetze hergeben, ausgenutzt, um sich ein Vermögen anzuschaffen? Dann ist es meiner Meinung nach auch richtig, dass der Staat in Form der Erbschaftssteuer sich etwas zurückholt.

Ich könnte damit leben, wenn derjenige Erbteilsberechtigte, der das Haus oder die Wohnung nicht innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft und es selber bewohnt, mit der Steuerbefreiung belohnt wird.

Die CSU möchte aber in ihrem Antrag wieder eine Begünstigung der Erbschaftssteuer für eine Immobilie, die auch vermietet werden soll. Das wäre nicht in Ordnung. Denn hier würde der Begünstigte wieder Einkünfte generieren.

Dieter Schneider

Schleching

Artikel 1 von 11