Gefährliches Falschwissen über Regelungen für Radfahrer
Zum Bericht „Vorrang für Fußgänger“ (überregionaler Teil):
Wieder einmal bestätigt sich in dem Artikel über die Regelungen an Zebrastreifen, dass die tatsächliche Rechtslage für den Radverkehr weitgehend unbekannt ist. Das gilt leider für alle Sorten von Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch die