Gefährliches Falschwissen über Regelungen für Radfahrer

von Redaktion

Zum Bericht „Vorrang für Fußgänger“ (überregionaler Teil):

Wieder einmal bestätigt sich in dem Artikel über die Regelungen an Zebrastreifen, dass die tatsächliche Rechtslage für den Radverkehr weitgehend unbekannt ist. Das gilt leider für alle Sorten von Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch die Radler selbst. Da steht nämlich als Schlusssatz: „Radfahrer, die auf einem Zebrastreifen über die Straße wollen, müssen absteigen, das Fahrrad schieben und haben dann die gleichen Rechte wie Fußgänger.“ Tatsächlich gilt: Radfahrer, die auf einem Zebrastreifen dieselben Rechte wie Fußgänger in Anspruch nehmen wollen, müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben. Es ist gerade nicht verboten, auf einem Zebrastreifen zu radeln, nur muss der querende Verkehr dann keine besondere Rücksicht nehmen. Für viele, wahrscheinlich die meisten Radfahrer, wäre es eine absolute Zumutung, ihr Fortkommen an jedem Zebrastreifen durch Abstieg, Schieben und Wiederaufstieg auf massiv nervtötende Weise zu verlangsamen. Zum Glück ist das rechtlich im Gegensatz zu ihrer Darstellung und des aufgrund der Häufigkeit entsprechender Fehldarstellungen weitverbreiteten Falschwissens aber eben nicht notwendig. Was übrigens schon notwendig ist: Auf Gehwegen, auf denen durch das Zusatzschild „Radverkehr frei“ das Radeln erlaubt ist, muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Wer schneller vorwärtskommen will, also eigentlich jeder Radler, muss stattdessen die Fahrbahn benutzen. Da wird man zwar aufgrund der Unbekanntheit dieser Regelung angehupt und durch „interessante“ Manöver gefährdet, trotzdem verlangt die rechtliche Situation diese bewusste Selbstgefährdung. Aufruf an alle Radler: Beschwert euch bei den Kommunen über all diese Fehlbeschilderungen! Lasst mich da nicht weiter allein agieren!

Peter Allgajer

Rosenheim

Artikel 10 von 11