Verschenkt Mühldorfs Landrat unser Wasser?

von Redaktion

Zu „Grundwasser ist ein schützenswertes Gut (Leserbriefe):

In Weiding ist eine Mineralwasser-Abfüllanlage geplant mit einer enormen Wasserentnahme. Die wasserrechtliche Erlaubnis zur kostenlosen Entnahme von Tiefengrundwasser erteilt die Untere Wasserbehörde, deren oberster Dienstherr der Landrat in Mühldorf ist. Wenn die Fachbehörde, das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, zum Ergebnis kommt, dass genügend Wasser da ist, so wird der Landrat wohl die Erlaubnis erteilen. Er stützt sich dabei auf das bayerische Landesentwicklungsprogramm, das die Ausbeutung von Tiefengrundwasser zur Mineralwasserabfüllung ausdrücklich erlaubt und damit dem geltenden Wasserrecht widerspricht. Das nämlich besagt eindeutig: Tiefengrundwasserressourcen sind zu schützen und als Trinkwasserreserven an kommende Generationen weiterzugeben. Verschenkt der Landrat das Erbe unserer Kinder und Enkelgenerationen? Hier entsteht die paradoxe Situation, dass ein privater Investor Zugriff auf Tiefengrundwasserreserven bekommt, der den benachbarten Gemeinden verwehrt wird mit dem Argument, dass genügend Oberflächengrundwasser in Trinkwasserqualität verfügbar ist. Der Bürger soll sich damit begnügen.

Wie borniert muss eine Gesellschaft sein, die Derartiges mit sich machen lässt? Und wie weitsichtig müssen Politiker im Landtag sein, die das Landesentwicklungsprogramm am 16. Mai 2023 dahingehend geändert haben? Wir werden sehen, wie der Landrat im konkreten Fall entscheidet. Aber es gilt die bittere Wahrheit: Der Bürger hat die Politiker, die er verdient, denn er hat sie ja gewählt.

Wilhelm Nagl

Teising

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