Zum Bericht „Arzt wegen massenhafter Maskenbefreiung vor Gericht“ (Bayernteil):
Wir sperren Menschen wegen geringfügiger Vergehen wie Schwarzfahren aus finanzieller Not ein. Solche Vergehen sind meiner Meinung nicht von besonderem öffentlichen Interesse. Von großem öffentlichen Interesse ist aber schon, wenn ein unfähiger Wirtschaftsminister Milliarden versenkt, um seinen ideologischen Murks zu finanzieren und nicht zurücktritt. Wenn machtgeile Wahlverlierer sich mit unrealistischen Koalitionsabsprachen an die Macht putschen und sich dann herausstellt, dass sie zum Regieren unfähig sind und in geradezu verantwortungsloser Naivität einen sinnlosen Krieg finanzieren, spaltet genau das die Gesellschaft. Ebenso die Menschenrechtsverletzungen während der Corona-Pandemie. Da wäre juristisches Eingreifen erforderlich gewesen. Stattdessen klagt man einen Arzt an, der Menschen davor geschützt hat, eine in meinen Augen nutzlose und eher krankmachende Gesichtsmaske zu tragen. Das war meines Erachtens wohl formal ein Vergehen gegen eine sinnlose Verordnung, aber ethisch und gesundheitlich vertretbar, ja sogar notwendig.
Wolfgang Pfannkuchen
Riedering