Zum Leserbrief „Die soziale Schere geht weiter auseinander“ (Leserbriefe):
Herr Fleps sagt in seinem Leserbrief, dass Bundesbeamte kein Weihnachtsgeld bekommen. Das ist falsch. Richtig ist: Seit 2009 wurde das Weihnachtsgeld von einem 13. Monatsgehalt auf 70 Prozent gekürzt, bis zur Gehaltsgruppe A 11 (ab A 12 65 Prozent). Dieser Betrag wird in zwölf gleichen Teilen mit dem Gehalt ausbezahlt. Pensionäre anteilig. Inflationsausgleich: Von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatlich 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Die Pensionsrückstellungen zahlt der Bund beziehungsweise das Land. Auch versicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen Kranken- und Pflegeversicherung, dazu einen erheblichen Beitrag zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen. Zur Information: Die Rentenversicherung zahlt meines Wissens nach jährlich über 20 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen, für die keine Beiträge gezahlt werden. Daran beteiligt sich kein Politiker, Selbstständiger oder Beamter. Das zahlen allein die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus den Beiträgen zur Rentenversicherung.
Holger Mairoll
Kolbermoor