Zum Bericht „AfD scheitert mit Klage gegen Artenschutzgesetze“ (Bayernteil):
Seit mehr als vier Jahren führt die AfD einen Rechtsstreit gegen die Artenschutzgesetze, die die bayerische Landesregierung nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ beschlossen hatte. Der bayerische Verfassungsgerichtshof wies die Klage in allen Punkten ab. Die AfD prüft nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.
Die Artenschutzgesetze wurden nach dem erfolgreichsten Volksbegehren in der bayerischen Geschichte beschlossen. Die AfD-Fraktionschef Ulrich Singer spricht dagegen von einer „Beseitigung der Basisdemokratie“. und „schwarzen Tag für die Landwirte“. Diese Sicht der Dinge ist nur sehr schwer nachvollziehbar. Vielmehr ist das Gegenteil richtig: Landwirte wollen und brauchen Artenschutz.
Während die AfD im Wahlprogramm die Einführung von Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild fordert, unterstützte sie weder das Volksbegehren, die über die beschlossenen Gesetze sogar hinausgehen, noch scheint sie die Bedrohung der Artenvielfalt ernst zu nehmen. Der menschengemachte Klimawandel, der eine Ursache für die Bedrohung der Arten darstellt, existiert laut AfD-Wahlprogramm nicht.
Wie ernst die Lage wirklich ist, zeigen eindeutige Forschungen und die Fachmeinung. Das EU-Parlament stellte dazu fest: „Von den geschätzt acht Millionen Tier- und Pflanzenarten weltweit ist eine Million vom Aussterben bedroht.“. Berücksichtigt man, dass der Prozess des Artensterbens die Existenz des Menschen gefährdet, sollte man über jedes Gesetz, das Arten schützt, froh sein. Anstatt dagegen ohne jegliche Erfolgsaussicht zu klagen, wäre die AfD gut beraten, dieses Geld in Umweltprojekte und praktische Unterstützung der Landwirtschaft zu investieren.
Reinhold Beer
Schnaitsee