Zu den Berichten „Heftiger Streit um den Beitrag“ und „Neuer Streit um Rundfunkbeitrag“ (Politikteil):
Laut einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts wird der Rundfunkbeitrag als eine „Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ erhoben. Eine mangelnde Meinungsvielfalt ist
Dieser Artikel (ID: 1976482) ist am 16.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 63), Wasserburger Zeitung (Seite 63), Mangfall-Bote (Seite 63), Chiemgau-Zeitung (Seite 63), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 63), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 63), Neumarkter Anzeiger (Seite 63).