Ein fragwürdiges Geschäftsmodell

von Redaktion

Zu den Berichten „Heftiger Streit um den Beitrag“ und „Neuer Streit um Rundfunkbeitrag“ (Politikteil):

Laut einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts wird der Rundfunkbeitrag als eine „Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ erhoben. Eine mangelnde Meinungsvielfalt ist bedeutungslos.

Im Rundfunkstaatsvertrag, oder auch Medienvertrag, wird die Anzahl der Programme nicht festgelegt, es lassen sich also fast beliebige Einnahmen fordern. Es ist offensichtlich auch so, dass eine neutrale Berichterstattung von ARD und ZDF gar nicht als Gegenstand in Staatsverträgen und Gesetzen festgelegt ist. Offenbar werden also im Hauptziel nur politisch gefärbte Meinungen verbreitet, gewürzt und gepfeffert mit Unterhaltung, Krimis, Sport und etwas Kultur.

Das für einige sehr lukrative Geschäftsmodell besteht seit Jahrzehnten, ursprünglich vermutlich im Dritten Reich entstanden, und immer wieder an neue Möglichkeiten angepasst. Auch die Rolle der KEF scheint in manchen Fällen eher fraglich zu sein. Wenn etwa ein Herr Godehard Ruppert von der Politik „das Einhalten staatsvertraglicher Regeln“ fordert, weshalb werden etwa Sparvorschläge abgelehnt? Grundlegend kein Interesse?

Ein Sprichwort meint „Wer viel jammert, dem geht es zu gut“. Jammern ist bei einigen Intendanten regelmäßig der Fall, es wäre also eine Kürzung des Beitrags angebracht. Auch wenn die „Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ per Gesetz als Grundlage für den Beitrag definiert ist, muss dazu erst eine Empfangseinrichtung käuflich erworben werden. Nachdem dies nicht zwangsweise der Fall ist, wäre das Beitragssystem im Grunde hinfällig. Die derzeitige Beitragsform erscheint mir jedenfalls mafiaartig organisiert, mit der Tendenz zum Kriminellen. Weshalb? Alleine „weil die Möglichkeit besteht“, schätze ich. Man denke nur an die Vorgänge beim RBB.

Dieter Placht

Bruckmühl

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