Zum Bericht „Neue Recherche zeigt: Deutschlands Super-Reiche sind noch viel reicher als gedacht“ (Wirtschaftsteil):
Ständig werden tatsächliche oder vermeintliche Steuer-Skandale angeprangert, beispielsweise die Beratung für Superreiche durch eine Referatsleiterin im Finanzministerium. Es wäre meiner Ansicht nach notwendig, der Berichterstattung eine rechtliche Einordnung anzuschließen. Bezogen auf den Fall der Referatsleiterin heißt das: War sie berechtigt? Hatte sie die Genehmigung ihres Vorgesetzten, gar des Ministers selbst eingeholt? Wenn nein, erwartet sie ein Disziplinarverfahren? War die Beratung ein Straftatbestand? Wenn ja, wer stellt Anzeige?
Volker Lasser
Ampfing