100-jährliches Hochwasser kann schon 2024 kommen

von Redaktion

Zur Berichterstattung über die Überschwemmungen in Norddeutschland (Weltspiegel):

In mehreren Bundesgebieten im Norden Deutschlands gibt es Hochwasser. Rosenheim-Oberwöhr ist immer noch Hochwasserrisikogebiet. Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) weiß das, hat aber das Gesetz für ihre Zwecke erweitert. So wurde aus einem Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Paragraf 74 Abs. 2 Nr. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein 100-jährliches Hochwasser plus 15 Prozent Klima-Änderungs-Zuschlag. Diese Auslegung gibt es im Gesetz nicht. Vom WWA gemeint ist Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (voraussichtliches Wiederkehr-Intervall mindestens 100 Jahre). Rechnet man für ein schlimmeres Hochwasser 15 Prozent Klima-Änderungs-Zuschlag dazu, so tritt automatisch Paragraf 74 Abs. 2 Nr. 3 WHG in Kraft. Also Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit! Dann ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz unter anderem nicht erlaubt: Mauern zu errichten (Häuser), gefährliche Stoffe abzulagern (Autos mit Lithium-Batterien), Nachlieger (ganz Oberwöhr und Aisingerwies) zu schädigen.

Durch die massive Bebauung in Oberwöhr Krainstraße Nord-West wird Grundwasser verdrängt, die Bausubstanz bestehender Häuser geschädigt und wegen mangelnder Versickerungsmöglichkeit das Hochwasserrisiko verschärft.

Der Flutpolder in Feldolling wird laut Schreiben der Stadt Rosenheim vom 14. Dezember 2023 erst 2026 fertig. Die Baugenehmigung für Oberwöhr wurde aber schon 2023 erteilt.

100-jährliches Hochwasser – das klingt harmlos, in weiter Ferne, kann aber schon im Frühjahr 2024 eintreten.

Werner Englhauser

Rosenheim

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