Blinde Justitia oder Berliner Weichspüler

von Redaktion

Zum Bericht „Berlins Problem mit Antisemitismus an Unis“ (Politikteil):

Wenn ein der Körperverletzung, das Opfer kam mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus, überführter Straftäter mit einem dreimonatigen Hausverbot von der Universität „bestraft“ wird, dann ist das in meinen Augen eine Verhöhnung des Opfers. Uni-Präsident Günter Ziegler möchte über einen Rauswurf des Angreifers mit der Politik beraten. Hat dieser Präsident keine Eier in der Hose, dass er sich erst beraten muss? Was macht er denn, wenn ein Kommilitone von einem anderen Studenten tot geprügelt wurde? Neben der juristischen Verfolgung ist bei einer absichtlich herbeigeführten Körperverletzung meiner Meinung nach ein Rauswurf unabdingbar. Solche Leute haben an einer Hochschule nichts zu suchen. Nach den Regeln des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) ist es gleichgültig, welche Nationalität, Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder Hautfarbe Täter und Opfer haben. Straftaten sind mit der dafür vom Gesetz vorgesehenen Bestrafung zu ahnden. Diese Berliner Vorgehensweise ist unerträglich.

Franz Aigner

Raubling

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