Das Grundgesetz hätte mehr verdient gehabt

von Redaktion

Zum Bericht „75 Jahre Grundgesetz: Nur Bayern war dagegen“ (Politikteil):

Das deutsche Grundgesetz verdient wahrlich einen großen und würdigenden Artikel in der Tageszeitung. Gerade wir im Chiemgau können den Verfassungskonvent auf der Herreninsel im Jahr 1948 in Erinnerung bringen, der maßgebliche Grundlagen für das Grundgesetz lieferte. Erfreulicherweise nennt der Autor vier Frauen als „Mütter des Grundgesetzes“, die dann in Bonn ab September 1948 am Feinschliff der Herrenchiemseer Grundlage mitarbeiteten. Die Ergebnisse dieser Arbeit nennt der Autor dann die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Artikel 3. Im selben Atemzug nennt er das „Herausfliegen eines Übermaßes an Föderalismus“, ohne weiter darauf einzugehen, was das „Übermaß an Föderalismus“ für die Bundesländer bedeutet hätte. Er verschweigt, warum Bayern eine Stärkung des Föderalismus eingefordert hat, und somit fehlt diesem Artikel die Begründung für die Ablehnung des bayerischen Landtages. Walter unterstellt den bayrischen Abgeordneten Separatismus als leitendes Motiv. Er verkennt oder will es nicht wissen, dass durch das föderalistische Prinzip der Länder ein Gegenpol zum Zentralismus, zum Einheitsstaat mit Führerprinzip gesetzt wird. Föderalismus ist das Regulativ gegen die Abwertung der Länder. Föderalismus ist auch für ein freies, demokratisches Europa unabdingbar. Schade, unser Grundgesetz hätte einen besseren Artikel verdient.

Annemarie Kneissl-Metz

Übersee

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