Fragwürdige Erhöhung

von Redaktion

Zu den Berichten „Kommission empfiehlt Erhöhung, Rundfunkgebühr soll steigen“ und „Bairisch Schimpfen für Anfänger“ (Politik- und Bayernteil):

Es ist nicht überraschend, dass die KEF eine sanfte Erhöhung des Rundfunkbeitrages empfiehlt. Die behauptete Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist schon lange ein trickreiches Geschäftsmodell einer politischen Machtdemonstration mit allen Mitteln.

Als Rechtsgrundlage dient die Aussage, dass alleine „die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ für die Erhebung des Zwangsbeitrages reicht. Damit könnte ich genauso unterstellen, dass Kai Gniffke und auch andere Teil einer kriminellen Vereinigung sind. Einfach deshalb, weil „die Möglichkeit dazu besteht ja“. Es soll sogar rechtswidrige Vorgänge gegeben haben, natürlich nur, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen. Wenn man die Kritik der KEF liest, weigert sich Gniffke schlicht, Sparmaßnahmen umzusetzen. Von Politikern in Bayern wird etwa die Abschaffung von Sendern vorgeschlagen. Gniffke wird dies sicher „mit einem erprobten Gniff“ zu umgehen versuchen. Nachdem der bisherige Beitragsstaatsvertrag ganz offensichtlich nur mangelhaft erfüllt wurde, wird dies bei der geplanten Vertragsneuauflage nicht anders sein. Die Bezeichnung öffentlich-rechtlich wird hier als Monopol zur Machtausübung missbräuchlich verwendet.

In Bayern ist es auch möglich, sich über missliebige Personen im Dialekt zu äußern. Der Kabarettist Gerhard Polt hat für die direkte Ansprache an solche Personen einen sehr treffenden Ausdruck verwendet, den ich gerne zitieren möchte: „Du gheast mit da Scheißhausbürstn außeghaut!“ Wen ich damit wohl meine?

Dieter Placht

Bruckmühl

Nach wie vor wird verschwiegen, dass aus unseren Rundfunkgebühren auch die Renten für die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten bezahlt werden! So wie diese einfach an die Deutsche Rentenanstalt angegliedert und deren Beiträge dorthin abgeführt würden, könnte – selbst wenn die Beiträge halbiert würden – die Programmgestaltung ganz locker und ausreichend finanziert werden.

Wo steht eigentlich, dass die Mitarbeiter der Rundfunkanstalten nicht von der Deutschen Rentenanstalt erfasst werden müssten?

Theo Auer

Rosenheim

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