Zum Bericht „Keine Strafe für Selbstjustiz“ (Bayernteil):
Diese Überschrift ist einer Zeitung, die Rechtsstaatlichkeit für sich fordert, nicht würdig, nachdem das rechtmäßige Handeln festgestellt ist. Die Menschen, welche eine Straftat zu verhindern suchen oder einen Straftäter festhalten, um ihn an der Flucht zu hindern bis die Polizei eintrifft, verdienen eher das Bundesverdienstkreuz, als sich nach einer Anzeige des Täters wegen Körperverletzung rechtfertigen zu müssen. Es wird mangelnde Zivilcourage beklagt, aber die Justiz zerrt beherzt eingreifende Menschen vor den Kadi und es dauert Monate bis endlich wie in diesem Fall ein mutiger Staatsanwalt feststellt: Das Festhalten war durch Notwehr gedeckt. Oft ist der Ausgang eines solchen Verfahrens aber ungewiss. Soll sich derjenige, welcher einen Straftäter an der Flucht hindern will, zusammentreten lassen, wenn dieser nicht stehenbleibt. Hier versuchte der Schleuser sogar, mittels seines Fahrzeuges mit Gewalt zu fliehen – ohne Rücksicht auf das Leben anderer? Wir gratulieren den beiden Landwirten zu ihrem mutigen Einschreiten und wünschen uns, dass dieses Verhalten unserer Regierung mindestens eine Belobigung wert ist. Die Überschrift ist vorsätzliche Rufschädigung! Hier wäre eine Entschuldigung seitens der Zeitung angebracht!
Bernd Reuter
Pfaffing