Zur Berichterstattung über die Rentenentwicklung und die Überlegungen zu einer Reform (Politikteil):
Es klingt ja immer sehr niedlich, wenn es heißt: nur ein wenig Steuern auf Renten sind zu zahlen, Zuverdienst ist steuerfrei. Aber die Realität sieht völlig anders aus. Ich bin seit Anfang des Jahres 2023 Rentner und habe fast 50 Jahre einbezahlt. Ich musste heuer zum ersten Mal meine Steuererklärung als Rentner machen. Ich sage nur: Das ist eine Riesenschweinerei. Minister Heil und sein Amt sollten sich in Grund und Boden schämen! Im Grunde muss ich 83 Prozent einer Monatsrente zurückzahlen! In naher Zukunft 100 Prozent – dann ist eine volle Monatsrente weg! Das bedeutet: Nur elfmal Rente pro Jahr! Und das bei einem „stabilen“ Satz von 48 Prozent. Die Rente sollte komplett steuerfrei sein. Mein Einkommen wurde ja schon 50 Jahre lang versteuert! Und warum bekommen die in der Schweiz 13-mal und in Österreich (bei 68 Prozent) sogar 14-mal pro Jahr ihre Rente? Ganz einfach: weil alle einzahlen. Aber da will ja keiner ran, denn selbst Minister Heil und Co müssten dann einzahlen!
Zum Zuverdienst: Da muss man sehr aufpassen! Nur bei einem Minijob bleibt man verschont. Ich machte einen Nebenjob (auf Lohnsteuerkarte), blieb zwar unter 6240 Euro, muss aber jetzt nun fast 2000 Euro nachzahlen! Sie als Zeitung müssten besser und gründlicher die Bevölkerung informieren, am besten jeden Tag auf der Titelseite! Unser Steuersystem ist total ungerecht. Ich würde am liebsten zum Bundesgerichtshof gehen und eine Klage deswegen durchführen.
Peter Strzelczyk
Pfaffing
Mehr als erstaunlich, ja sogar völlig unverständlich ist es, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten keine Bundesregierung mit den erfolgreichen Reformen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) anderer Staaten (Österreich, Schweiz, Schweden) ernsthaft befasst zu haben scheint. So wird in Deutschland die Klage immer stärker, wie schlecht es um die GRV bestellt sei. Die schwierige Situation liegt jedoch vor allem daran, dass eben keine wirksame Reform durchgeführt und seit dem Jahr 1957 Erstattungen der vollen „Versicherungsfremden Leistungen“ unterblieben sind – Letzteres schlichtweg ein rechtswidriger Vorgang. Maßgeblich dafür ist unter anderem die fehlende höchstrichterliche Klärung, welche Ausgaben der GRV als „Versicherungsfremde Leistungen“ zu gelten haben. Die Politik hat hier die konkrete Definition „als wenig sinnvoll“ bezeichnet — ein unglaublicher Vorgang bei der immensen Bedeutung dieser Frage für die meisten Menschen. So werden weiterhin pro Jahr circa ein Drittel der genannten Fremdleistungen der GRV nicht erstattet (hier von Zuschüssen zu sprechen ist falsch und oft bewusst irreführend) und dies bedeutet eine Plünderung der Rentenkasse. So umfasst der nicht erstattete Betrag für das Jahr 2022 die Höhe von 41 Milliarden Euro, die Gesamtsumme seit dem Jahr 1957 beträgt eine Billion Euro (siehe dazu Angaben der Deutschen Rentenversicherung sowie die sogenannte Teufel-Tabelle). Die Crux liegt hier auch darin, dass Personen, die selbst nichts in die Rentenkasse einzahlen, praktisch über die jeweilige Höhe der Ausplünderung entscheiden. Obwohl auch die demografische Entwicklung längst abzusehen war, ging die Aufbürdung von Fremdleistungen immer weiter und weiter. Heute wird die komplexe Materie den Menschen quasi als schicksalhafte Entwicklung — die Rentenkürzungen erfordert – vermittelt.
Josef Draxinger
Vohburg