Galgenampeln und Meinungsfreiheit

von Redaktion

Zum Bericht „Galgen-Ampeln ohne Nachspiel“ (Regionalteil):

Was für eine Enttäuschung! Da machen sich rechtschaffene Denunzianten die Mühe, vermeintlich staatsfeindliche Symbole wie eine Ampel am Galgen oder einen Misthaufen, der die Leistung der Regierung widerspiegelt, der Polizei zu melden, in der Hoffnung, dass die Urheber ausfindig gemacht – und dann kommt dieser Oberstaatsanwalt daher und sagt, das sei alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt und niemand sei dadurch beleidigt worden! Ein Skandal sondersgleichen und ein Affront gegen die zuständigen Bauern-Funktionäre: Die lehnten nämlich „diese Form des Protests von Anfang an ab“ und wollen auch nach diesem Urteil weiterhin nur solche Protestaktionen für gut befinden, mit denen man keinesfalls irgendwie aneckt, und die der Regierung daher bestimmt gefallen.

Und was passiert jetzt mit diesem Oberstaatsanwalt? Der ist doch nicht weiter tragbar! Schließlich lehnt er sich mit der Entscheidung, kein Strafverfahren einzuleiten, gegen die Vorgaben der Innenministerin und der oberste Verfassungsschützer auf, dass auch gegen solche Meinungsäußerungen strafrechtlich vorgegangen werden muss.

Hannes Englmaier

Unterreit

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