Zum Leserbrief „Ein Scheinkonzept für ein kleines Taschengeld“ bezüglich eines Berichts über die Wendelstein Werkstätten (Leserbriefseite):
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind kein Wirtschaftsbetrieb, sondern haben einen gesetzlich verankerten pädagogischen Auftrag. Hier lernen Menschen mit oft starken Einschränkungen verschiedene Berufe kennen, können sich persönlich weiterentwickeln und sich auf ausgelagerten Arbeitsplätzen bei regionalen Unternehmen erproben. Das alles mit pflegerischer Unterstützung, Physiotherapie, Logopädie und Angeboten aus dem Sport- und Kulturbereich während der Arbeitszeit und während des ganzen Arbeitslebens.
Natürlich entsprechen die geringen Werkstattlöhne weder dem Mindestlohn, noch sind sie motivierend. Aber zahlreiche und komplexe Transferleistungen unseres Sozialstaates ermöglichen ein Auskommen. Und die Regierung arbeitet seit Jahren an einem neuen Lohnsystem für Werkstattbeschäftigte, das die Transferzahlungen mit einbezieht. Die Werkstätten müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und können auch nur das ausbezahlen, was tatsächlich erwirtschaftet wurde.
Seit über 15 Jahren begleiten die Wendelstein Werkstätten Menschen mit Behinderung in Betrieben der freien Wirtschaft. Aktuell sind bereits zehn Prozent der Werkstattbeschäftigten auf sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätzen. Trotzdem werden davon nur rund 0,5 bis zwei Prozent pro Jahr ins Budget für Arbeit übernommen, das dem Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss gewährt, um den branchenüblichen Lohn auch bei weniger Leistung zahlen zu können. Im Übrigen sind alle Veranstaltungen der Wendelstein Werkstätten öffentlich, wie zum Beispiel der Faschingsball in der Auerbräu Festhalle, das Innside-Open-Air in Raubling oder der nächste Frühlingsmarkt am 21. Juni. Es sind alle herzlich eingeladen, denn nichts liegt uns ferner als nur „unter Gleichen“ zu feiern.
Petra Rohierse
Raubling