Zum Kommentar „Ein Glücksfall für Deutschland“ zum Thema 75 Jahre Grundgesetz (Politikteil):
In seiner Kolumne bezeichnet Dirk Ippen anlässlich der 75-Jahres-Feier das Grundgesetz als Glücksfall. Herr Ippen verbindet diesen Anlass mit einem Aufruf zur Verteidigung der Demokratie und verweist fast schon beschwörend auf die Gefahren, die unsere freiheitliche Ordnung bedrohen. Hier setzt meine Kritik an: Warum klammert er die Corona-Zeit aus? Es ist doch noch nicht so lange her, um einfach zu vergessen, dass eine Pandemie das Grundgesetz ausgehebelt hat.
Es wirkt unseriös, von Gefahren zu schwadronieren, die unsere freiheitliche Ordnung von innen wie außen bedrohen, die misslungene Bewährungsprobe der Verfassung in der Corona-Zeit aber unerwähnt zu lassen. Nie zuvor gab es im Nachkriegs-Deutschland Freiheitseinschränkungen wie diejenigen, die Bund und Länder zum Schutz vor Covid-19 angeordnet haben. Besonders gravierend waren die harten Lockdown-Maßnahmen wie die Schließung von Schulen, Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben, Verbote von Sport- und Kulturveranstaltungen – das alles verbunden mit Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich. Alte Menschen mussten in Kliniken alleine sterben. Das sind nur Stichworte zur Erinnerung.
Die Corona-Politik hatte Deutschland in einen Ausnahmezustand versetzt, in dem, meiner Meinung nach, das Grundgesetz verformt und entkernt wurde. Fazit: Als es ernst wurde, als es erstmalig galt, eine gesellschaftliche Krise mit dem Grundgesetz zu meistern, wurde dieses zurechtgestutzt und in unerträglicher Weise verletzt. Herr Ippen hat das scheinbar alles schon vergessen. Ich werde das nie vergessen. Das Vertrauen in die Unumstößlichkeit dieses Gesetzes ist beschädigt.
Rudolf Helf
Raubling