Erinnerungskultur und neue Blickrichtungen
Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, wurde am Dienstag, 14. Mai, vom Landgericht Halle (Saale) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13000 Euro – 130 Tagessätze von je 100 Euro – verurteilt. Foto dpa
Zum Bericht „Höcke vor Gericht. Wieweit darf seine Sprache gehen?“ über die Verwendung einer SA-Parole (Politikteil):
Sollte man nicht dankbar sein, wenn es noch Politiker gibt, die sich für Deutschland starkmachen, nachdem die Unzufriedenheit mit der Regierung immer noch zunimmt? Sind da nicht W