„Grundgesetz“ oder „Verfassung“?

von Redaktion

Zur Berichterstattung rund um die bundesweiten Feierlichkeiten zu „75 Jahre Grundgesetz“ (Gesamtausgabe):

Der Bundespräsident betonte in seiner Rede bei den Feierlichkeiten in Berlin besonders die darin verankerte Freiheit und Demokratie zu verteidigen sowie den Artikel 1, die Menschenwürde ist unantastbar. In diesen 75 Jahren haben wir einen ansehnlichen Wohlstand erreicht, der nicht vom Himmel gefallen ist und nur durch Fleiß und Arbeit der ganzen Gesellschaft möglich war. Daher missfällt es mir, dass sich in unserem Volk nun Strömungen breitmachen, die dieses Werk mit Gewalt, Hass und Neid zerstören wollen. Bei diesen Marktschreiern von verschiedenen Parteien fällt mir auf, dass sie keine vernünftigen Programme veröffentlicht haben; wenn doch, dann dürfen sie nicht im Widerspruch unseres Grundgesetzes stehen.

Es darf nicht wieder dazu führen, dass Menschen an die Macht kommen, welche den Rechtsstaat mit Füßen treten, was schon einmal zur Katastrophe wurde. Wie die Geschichte lehrt, hat dies zu Millionen von Toten und Verwundeten sowie zur Zerstörung von Eigentum geführt. Dieses gewissenlose Treiben erleben wir jetzt wieder in dem mörderischen Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine. Es liegt nun in unseren Händen, durch die Teilnahme an der Europawahl solche Strömungen nicht zu unterstützen, damit auch in Zukunft unsere Kinder und Enkelkinder in Frieden und Freiheit leben können.

Josef Fenninger sen.

Weibhausen

Am 23. Mai wurde der 75. Jahrestag des Grundgesetzes feierlich begangen. Für die deutschen Bürger der BRD (1949-1989) stimmt dieser Jahrestag, wohingegen es für die deutschen Brüder und Schwestern aus der ehemaligen DDR erst der 30. Jahrestag des Beitritts zum Hoheitsgebiet des Grundgesetzes ist. Dieser ungleiche Jahrestag für die Deutschen beider deutscher Staaten bis 1989 hat seinen Ursprung im Artikel 146 der ursprünglichen vorläufigen Verfassung des Grundgesetzes von 1949. Wörtlich nachlesbar heißt es dort: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem seine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Durch eine eilends erfolgte Ergänzung des Grundgesetzes wurde Artikel 146 in juristisch verklausulierter Form umgangen und die ehemalige DDR zum Beitritt veranlasst. In der Wirtschaft wird eine solche Vorgehensweise als feindliche Übernahme bezeichnet, wie es von vielen ehemaligen DDR-Bürgern auch heute noch empfunden wird. Nach wie vor stellt sich die Frage: Weshalb war es nicht möglich, nach Artikel 146 zu verfahren? Nach meiner Auffassung wurde es versäumt, das Beste aus dem Grundgesetz der BRD (1949-1989) und der Verfassung der DDR (1949-1989) zu einer neuen Verfassung zu vereinen und nach Artikel 146 in der ursprünglichen Fassung zu verfahren. Für die Umwandlung der Bezeichnung „Grundgesetz“ in den neuen Namen „Verfassung“ ist es nicht zu spät und würde einer Gleichheit des Ansehens der Bürger aus dem Osten und Westen entscheidend beitragen.

Günther Graubitz

Wasserburg

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