Zur Berichterstattung über den neuen Kurs der Bundesregierung beim Einsatz deutscher Waffen gegen russische Ziele (Politikteil):
Die Erlaubnis, deutsche Waffen gegen Ziele in Russland einzusetzen, ist ein weiterer Trippelschritt in Richtung deutsche Kriegsbeteiligung und es bleibt zu befürchten, dass weitere folgen werden, wenn das Signal aus Washington kommt. Auf die Standfestigkeit von Kanzler Scholz braucht man wohl nicht mehr zu hoffen. Die letzte Hoffnung bleibt das Bundesverfassungsgericht, das in Bezug auf Artikel 26 Grundgesetz dem Spuk noch ein Ende bereiten kann. Das Grundgesetz verbietet nämlich die Vorbereitung eines Angriffskrieges und stellt sie unter Strafe. Deutschland wurde im Gegensatz zur Ukraine nicht von Russland angegriffen und darf deshalb nicht Waffen zur Verfügung stellen, um Ziele in Russland anzugreifen. Es ist bemerkenswert, dass Politiker, die eben noch das Grundgesetz (und sich selbst) gefeiert haben, jetzt kein Problem damit haben, dagegen zu verstoßen.
Robert Schmucker
Ampfing