Zu den Berichten „Männerliebe mit Gottes Segen“ und „Erklärungsnot der katholischen Kirche“ (Bayernteil):
Würde man ordentlich recherchieren und berichten, würden ungerechtfertigte Anschuldigungen und gar Rufmorde gegen die Kirche unterlassen. Ein paar Erklärungen durch den Katechismus der Kirche sollten hier ausreichen. Im Abschnitt 2358 wird die Diskriminierung und Kriminalisierung homosexuell Veranlagter ausgeschlossen: „… haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen.“ Unter 2359 folgt die Hilfestellung: „Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollten sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft – der christlichen Vollkommenheit nähern.“ In 2360 wird die eheliche Liebe als Sakrament zwischen Mann und Frau klar beschrieben: „Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet. In der Ehe wird die leibliche Intimität der Gatten zum Zeichen und Unterpfand der geistigen Gemeinschaft.“ Die Kirche hat zu keiner Zeit eine kirchliche Ehe für gleichgeschlechtliche Partner gebilligt, womit auch eine trauungsähnliche Liturgie ausgeschlossen ist. Man sollte die Segnung einzelner Personen nicht mit einer solchen verwechseln. Dies ist auch in München mit Herrn Rothe nicht erlaubt; er begeht damit einen Amtsmissbrauch und begibt sich in schwere Schuld.
Dr. Stephan Maria Hitzel
Raubling