Kinderarzt hat Recht

von Redaktion

Zum Bericht „Kinderarztpraxis behandelt nur deutschsprachige Patienten“ (Weltspiegelseite):

Nicht nur Ärzte, sondern auch Rechtsanwälte erbringen hochwertige Dienstleistungen. Es passt nicht, in diesem Zusammenhang Rassismusvorwürfe zu erheben. In meinem Beruf als Rechtsanwalt bin ich verpflichtet, Mandanten zu belehren, ihnen Risiken aufzuzeigen und ihnen bei Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe zu erklären, dass diese vielleicht zurückgezahlt werden muss.

Auch bei mir erscheinen Mandanten, die in einer Fremdsprache mit einem Übersetzungsprogramm in ein Handy hineinsprechen und ernsthaft meinen, dass ich sie auf diese Weise bedienen werde.

Der Gesetzgeber bezahlt den freien Berufen gesetzliche Festgebühren. Eine Besprechung mit einem Dolmetscher dauert signifikant länger. Auch in diesem Fall muss ich aus haftungsrechtlichen Gründen dokumentieren, wer übersetzt hat. Wer sagt mir, dass der Dolmetscher richtig übersetzt? Wer sagt mir, dass der Dolmetscher über die Bildung und die Sprachleistungsfähigkeit verfügt, um schwierige Dinge zu erklären, selbst wenn ich mir Mühe gebe, die Dinge einfach zu erklären?

Wir haben es nicht nötig, dass Menschen in dieser Gesellschaft dauerhaft leben und den Anspruch formulieren, dass jeder Abiturient Englisch und Französisch bis zu 13. Klasse gelernt hat. In anderen Ländern wird mit Überzeugung Landessprache gesprochen. Warum wir uns zu Duckmäusern und Rechtfertigung-Künstlern degradieren lassen müssen, verstehe ich auch nicht. So sehr diese Menschen Hilfe brauchen: Nicht-Deutsch-Können ist nicht mein Problem, sondern das Problem der anderen. Dr. Ulrich Kuhn hat also Recht.

Gleichwohl bediene ich viele Menschen mit Migrationshintergrund. Auch das ist ein Teil eines Migrationsangebots durch mich.

Dominik Brunkow

Rosenheim

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