Die Bahn – Ein Ärgernis

von Redaktion

Zum Bericht „Das ist Erpressung“ und den Schäden durch Unwetter an den Bahnstrecken in der Region (Regionalteil):

Verkehrsminister Wissing erhielt 1997 den Auftrag, den Personen- und Güterverkehr der „Deutschen Bundesbahn“ in eine AG umzuwandeln und 350000 Mitarbeiter abzubauen. Aus dem Parlament kam kein Widerspruch. Nach Art. 44 des Grundgesetzes hat der Bundestag als gesetzgebende Gewalt das Recht, und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen U-Ausschuss einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. Auf Beweiserhebungen finden die Vorschriften über den Strafprozess sinngemäß Anwendung. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhalts sind die Gerichte frei. Dies wurde leider vom Parlament verhindert. Die Nachfolgeregierungen Schröder und Merkel waren mit der Vertuschung einverstanden. Das Ende vom Lied: Chaos im Personen- und Güterverkehr und Umweltverschmutzung durch den Lkw-Verkehr. Da kein U-Ausschuss eingesetzt wurde, konnte das Verfassungsgericht die Zerstörung der „Deutschen Bundesbahn“ nicht verhindern.

Theo Kießling

Rosenheim

Zu Zeiten der guten alten Dampflokomotive gab es auf allen Streckenabschnitten beidseits sogenannte Brandschutzstreifen. Sollte mal ein Funke ein Feuer auslösen, fand dieser wenig Nahrung und der Schaden hielt sich in Grenzen.

Heute gibt es diese nicht mehr, dafür wachsen Bäume, die beim Sturm auf das Gleis kippen und die Strecke blockieren sowie bei elektrifizierten Linien auch die Oberleitung zerstören. Wohl kommt es billiger, für Kleinwuchs zu sorgen, als nach jedem Sturm die Schäden zu beseitigen und die Fahrgäste zu entschädigen.

Günther Klebes

Erlangen

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