PV-Abschaltungen nur im Sinne der Stromkonzerne

von Redaktion

Zum Bericht „Metzger darf Solarstrom nicht nutzen“ (Bayernteil):

Im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) steht, dass bei Netzüberlastung die Einspeisung reduziert werden kann. Unsere Netzbetreiber verlangen von PV-Anlagen-Betreibern jedoch die Abschaltung der ganzen Anlage, sodass der Eigenverbrauch und das Laden von Stromspeichern nicht möglich ist. Wirtschaftsminister Aiwanger fordert mehr Speicher und der bayerische Staat fördert den Kauf finanziell. Er hat aber nichts dagegen, dass bei zuviel Strom die dazugehörigen PV-Anlagen abgeschaltet werden und damit das Laden der geförderten Speicher nicht möglich ist. Auch uns ergeht es so.

Wir betreiben eine 29-kW-Anlage mit Stromspeicher. Da zu sonnigen Zeiten zum Teil an jedem zweiten Tag abgeregelt wird, laden wir den Speicher am Vormittag, wenn eigentlich Strom im Netz gebraucht wird. Erfolgt keine Abregelung, speisen wir – wenn zuviel Strom im Netz ist – ein, da der Speicher voll ist. Wird abgeregelt, verbrauchen wir unseren Strom aus dem Speicher. Wird wieder eingeschaltet und Strom benötigt, speist die Anlage nicht ein, da der Stromspeicher geladen wird. Würden die Netzbetreiber Eigennutzung zulassen, würden wir in der Zeit des Strombedarfs ins Netz einspeisen und wenn zuviel Strom ins Netz eingespeist wird, könnten wir den Speicher laden und damit helfen, das Stromnetz stabiler zu machen. Die Regelung, bei Anlagen mit Speicher den Wechselrichter abzuschalten, ist weder ökologisch sinnvoll noch stabilisiert es das Netz. Der einzige Nutznießer der Regelung sind die Stromkonzerne, die in der Zeit der Abregelung billigen Strom teuer verkaufen und bei einem unstabilen Netz mehr Geld für den Netzausbau von der Politik fordern können. Es ist ein Skandal, dass unsere Regierenden sich nicht bei den Konzernen durchsetzen können – oder wollen.

Wolfgang Maier

Obing

Artikel 6 von 11